Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ gemäß § 58 Absatz 2 Wasserverbandsgesetz:
Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ hat auf seiner Verbandsversammlung am 28. April 2015 folgende Satzung beschlossen: