Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Auf der Grundlage Art. 1 des Gesetzes über wasserrechtliche und wasserverbandsrechtliche Regelungen (Wasserrechts- und Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz - WWVRG) vom 04. August 1992 (GVOB1. M-V S. 458), in der jeweils geltenden Fassung und § 6 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. Teil I S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. Teil I S. 1578), in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Tollense/Mittlere Peene"
am 12. November 2015 mit Beschluss-Nr: 4/2015
die folgende Satzung beschlossen: Satzung