Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Auf der Grundlage des § 58 Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) in der derzeit geltenden Fassung gibt der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband "Untere Tollense/Mittlere Peene" Jarmen die nachfolgende Satzung bekannt.