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27.11.2015

Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Tollense/Mittlere Peene" Jarmen

Auf der Grundlage des § 58 Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) in der derzeit geltenden Fassung gibt der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband "Untere Tollense/Mittlere Peene" Jarmen die nachfolgende Satzung bekannt.

Satzungstext
Letzte Seite der Satzung mit Unterschriften