Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Der Kreistag des Landkreises (LK) Mecklenburgische Seenplatte (MSE) beschließt auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08.05.2024 (BGBI.I S. 152) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Landesjugendhilfeorganisationsgesetz - KJHG-Org M-V) vom 23.02.1993 (GVOBI. M-V S. 158) GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 226-2 zuletzt geändert durch Art. 3 Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz vom 19.03.2024 (GVOBl. M-V S. 87) in der aktuellen Fassung die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE).
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (PDF)