Seiteninhalt
20.01.2026

2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ 

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Rostock der 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung vom 08.12.2025

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Die am 18.11.2025 von der Verbandsversammlung beschlossenen 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ wurde mit Bescheid der Aufsichtsbehörde vom 08.12.2025 gemäß § 58 Absatz 2 Wasserverbandsgesetz (WVG) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.

II. Satzung
2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ vom 26.01.2015
Auf der Grundlage des § 58 Wasserverbandsgesetz (WVG vom 12.02.1991, BGBl. I S. 405, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002, BGBl. I S. 1578), wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 18.11.2025 und nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung des WBV „Nebel“ vom 26.01.2015 erlassen:

Die Satzung des WBV „Nebel“ vom 26.01.2015 wird wie folgt geändert:

Artikel 1
Der § 5 der Satzung wird wie folgt geändert.
§ 5 Verbandsschau

  1. Der Verband führt jährlich eine öffentliche Verbandsschau gemäß § 44 WVG durch. Die Verbandsschau ist im Gewässerschauplan geregelt. Der Gewässerschauplan enthält Ort, Zeit und die Schaubereiche. Die Bekanntmachung des Gewässerschauplans richtet sich nach § 21 dieser Satzung.
  2. Das Verbandsgebiet ist in vier Schaubereiche eingeteilt. Eine Änderung der Schaubereiche muss durch die Verbandsversammlung beschlossen werden.
  3. Die Schaubereiche gliedern sich wie folgt auf:
    1. Schaubereich: Dummerstorf, Wiendorf, Wardow, Dolgen am See, Rukieten, Hohen Sprenz, Laage, Kassow, Mistorf, Bützow, Zepelin, Groß Schwiesow, Lüssow, Sarmstorf, Kuhs, Plaaz, Glasewitz
    2. Schaubereich: Dreetz, Gülzow-Prüzen, Güstrow, Tarnow, Gutow, Mühl Rosin, Witzin, Mustin, Klein Upahl, Lohmen, Zehna
    3. Schaubereich: Lalendorf, Warnkenhagen, Dalkendorf, Groß Roge, Teterow, Groß Wokern, Dahmen, Vollrathsruhe
    4. Schaubereich:  Krakow am See, Hoppenrade, Reimershagen, Kuchelmiß, Dobbertin, Dobbin-Linstow, Hohen Wangelin, Klocksin, Plau am See, Nossentiner Hütte, Jabel
  4. Die Schaubeauftragten werden gemäß § 44 Abs. 2 WVG durch die Verbandsversammlung für fünf Jahre gewählt.
  5. Der Schaubeauftragte leitet die Gewässerschau (§ 44 Abs. 2 WVG). Bei Verhinderung leitet der Geschäftsführer die Verbandsschau.

Artikel 2
ALKIS-Nutzungsartenkatalog
Der ALKIS-Nutzungsartenkatalog 2024 ersetzt den bisherigen Nutzungsartenkatalog in der Anlage 2 zur Satzung.

Artikel 3
Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.

Güstrow, 13.01.2026
Heilmann

Verbandsvorsteher