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Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Rostock der 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung vom 08.12.2025
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Die am 18.11.2025 von der Verbandsversammlung beschlossenen 2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ wurde mit Bescheid der Aufsichtsbehörde vom 08.12.2025 gemäß § 58 Absatz 2 Wasserverbandsgesetz (WVG) in der derzeit gültigen Fassung genehmigt.
II. Satzung
2. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ vom 26.01.2015
Auf der Grundlage des § 58 Wasserverbandsgesetz (WVG vom 12.02.1991, BGBl. I S. 405, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002, BGBl. I S. 1578), wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 18.11.2025 und nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung des WBV „Nebel“ vom 26.01.2015 erlassen:
Die Satzung des WBV „Nebel“ vom 26.01.2015 wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Der § 5 der Satzung wird wie folgt geändert.
§ 5 Verbandsschau
Artikel 2
ALKIS-Nutzungsartenkatalog
Der ALKIS-Nutzungsartenkatalog 2024 ersetzt den bisherigen Nutzungsartenkatalog in der Anlage 2 zur Satzung.
Artikel 3
Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.
Güstrow, 13.01.2026
Heilmann
Verbandsvorsteher