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Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes »Landgraben« gemäß § 58 Absatz 2 Wasserverbandsgesetz
Öffentliche Bekanntmachung der 6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben„ vom 28.04.2015 vom 12.12.2024 und ihrer aufsichtsbehördlichen Genehmigung
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit Bescheid vom 03.03.2025 nachstehende in der Verbandsversammlung vom 12.12.2024 beschlossene 6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben„, die von der Verbandsversammlung am 28.04.2015 beschlossen wurde, gemäß § 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Gesetz vom 15.Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, genehmigt.
II. 6. Änderungssatzung mit Anlage 3-Veranlagungsregelung-2025
6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Landgraben« Friedland vom 28.04.2015
§ 1 Änderung der Veranlagungsregel
Zu Anlage 3 zu § 19 Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Landgraben« (Veranlagungsregel)
Die Veranlagungsregel wird im Teil 1 Ermittlung der Beiträge für die Gewässerunterhaltung (§2 Abs.1 Nr.1) Abschnitt A - Ermittlung des Allgemeinen Beitrages, Nr.1.1 e) Zu- und Abschläge nach ALKIS-Nutzungsartenkatalog. Nach dem Satz 7, „Die jeweiligen Zu- und Abschläge vom Hundert ergeben sich aus der folgenden Tabelle:“ , wird die neue Tabelle mit den 8 stelligen Nutzungsarten und den jeweiligen Belegungen mit den entsprechenden Zu- und Abschlägen eingefügt.
§ 2 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Die 6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ Friedland vom 28.04.2015 tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die 6. Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ Friedland vom 28.04.2015, beschlossen während der Verbandsversammlung am 12.12.2024, wurde mit Bescheid vom 03.03.2025 durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt.
Ausgefertigt, Friedland, 28.03.2025
Joachim Jünger, Verbandsvorsteher Detlef Wolff, Vorstandsmitglied