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19.12.2012

Satzung Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Gemäß § 4 (3) des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG M-V) vom 26. Juli 1994 (GVOBl. M-V, S. 761), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 576), wird die Satzung wie folgt neu gefasst:

§ 1
Name, Sitz und Siegel

  1. Die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin (im Folgenden Sparkasse genannt) mit dem Sitz in Neubrandenburg ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. 
  2. Die Sparkasse führt ein Siegel mit ihrem Namen. 
  3. Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes.

§ 2
Trägerschaft

  1. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. 
  2. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen; im Übrigen gilt das Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in seiner jeweiligen Fassung.

§ 3
Organe

Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

§ 4
Zusammensetzung des Verwaltungsrates

  1. Dem Verwaltungsrat gehören 15 Mitglieder an. 
  2. Der Verwaltungsrat besteht aus
    1. dem Vorsitzenden (§ 10 SpkG M-V), 
    2. 9 weiteren Mitgliedern (§ 11 Abs. 1 SpkG M-V) und 
    3. 5 Beschäftigten der Sparkasse (§ 11 Abs. 2 SpkG M-V).

§ 5
Sitzungen des Verwaltungsrates

  1. Der Vorsitzende beruft den Verwaltungsrat ein und leitet seine Sitzungen. 
  2. Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zehn Tagen und Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Der Vorsitzende muss den Verwaltungsrat binnen angemessener Frist einberufen, wenn die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Vorstand oder die Hälfte der Mitglieder des Kreditausschusses dies unter Angabe des Gegenstandes der Beratung beantragen.
    In dringenden Fällen kann im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn kein Mitglied dem Verfahren widerspricht.
  3. Über das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen ist. 
  4. Die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

§ 6
Kreditausschuss

  1. Der Kreditausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates als Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern, deren Zahl der Verwaltungsrat bestimmt (§ 17 Abs. 1 SpkG M-V). 
  2. Der Kreditausschuss wird vom Vorsitzenden einberufen, sooft es die Geschäfte erfordern. 
  3. An den Sitzungen des Kreditausschusses nehmen die Mitglieder des Vorstandes, die stellvertretenden Vorstandsmitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Kreditausschusses mit beratender Stimme teil. 
  4. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend; in der Niederschrift sind das Stimmenverhältnis bei der Beschlussfassung und die Namen der Ablehnenden festzuhalten.

§ 7
Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. Neben ordentlichen Mitgliedern können auch stellvertretende Mitglieder bestellt werden, die ständiges und volles Stimmrecht im Vorstand besitzen (§ 19 Abs. 1
    Satz 2 SpkG M-V).
  2. Das Nähere über den Geschäftsgang des Vorstandes, die Geschäftsbereiche der Mitglieder und ihre Vertretung bestimmt die Geschäftsanweisung.

§ 8
Bekanntmachungen

  1. Bekanntmachungen der Sparkasse sind im Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, dem „Stadtanzeiger“, und im Internet über die Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de über den Link „Bekanntmachungen“ zu veröffentlichen.
    Dies gilt auch für Aufgebots- und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern. 
  2. Bekanntmachungen sind außerdem in den Kassenräumen der Sparkasse auszuhängen.

§ 9
Auslegen der Satzung

Die Satzung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung in den Kassenräumen der Sparkasse auszulegen.

§ 10
Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Neubrandenburg, 02. Oktober 2012



Verbandsvorsteher