Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufgrund des § 92 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, S. 270) wird durch Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 31. März 2025 folgende Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlassen: