Förderobjekte
Diese Projekte werden kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und weiteren Projektgebern:
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Was läuft in der Kfz-Zulassung ab? Was muss ich mitbringen? Was passiert, wenn...? Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, beantworten wir hier ....(mehr).
Die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern erfolgt nur dann, wenn es keine offenen Forderungen (Gebühren und Auslagen aus Rechnungslegung) des zukünftigen Halters gegenüber der Kreisverwaltung und keine offenen Forderungen gegenüber dem Zoll (Kfz-Steuerschulden und Forderungen aus Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) gibt. Die entsprechende Regelung finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010 Nr. 20 und in der VerwKraftStVO MV .
Ab 2014 übernahm der Zoll die Kfz-Steuer im Bundesland M-V vom Finanzamt – alle Anfragen bezüglich Steuerbescheide, Steuervergünstigungen, Steuerbefreiungen, Rückstände aufgrund nicht gezahlter Kfz-Steuer richten Sie bitte an den Zoll. Telefonnummern und Sprechzeiten sowie Zahlmöglichkeiten vor Ort entnehmen Sie bitte der Internetseite des Zolls.
Sie haben hier ab sofort die Möglichkeit, Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
Fahrzeug-Zulassungsportal
Rechtliche Grundlagen:
Mitteilung - Umsatzsteuerzwecke EU KFZ Formular (PDF, 22 kB, Mitteilung - Umsatzsteuerzwecke EU KFZ Formular, 13.12.2019)
KFZ-Zulassung: Hinweise für den Antragsteller (PDF, 12 kB, 13.12.2019)
Vollmacht - KFZ-Zulassungsbehörde Formular (PDF, 36 kB, Vollmacht - KFZ-Zulassungsbehörde Formular, 13.12.2019)
Einzugsermächtigung - KFZ-Steuer Formular (PDF, 97 kB, Einzugsermächtigung - KFZ-Steuer Formular, 13.12.2019)