Vor dem Hintergrund der bestehenden ASP-Gefahr werden die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises bis auf Weiteres aufgefordert, die Schwarzwildstrecke untergliedert nach Altersklassen für die Zeiträume vom 01.04. bis 31.08. des Jahres zusammengefasst und dann monatlich, jeweils zum 10. des Monats, unter Verwendung des Formblattes der Jagdbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu melden. (siehe auch Erklärung für die Eintragung)
Die Meldungen können postalisch oder an die nachfolgende E-Mail-Adresse: jagdundwaffen@lk-seenplatte.de
erfolgen.
Die jährlich geforderte Wildnachweisung, welche bis zum 10. April jeden Jahres einzureichen ist, bleibt von dieser monatlichen Schwarzwildmeldung unberührt.
Rechtsgrundlage für die Abforderung dieser Daten bildet § 21 Abs. 8 des Jagdgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesjagdgesetz - LJagdG M-V).