
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung und Deichanlagen
Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt hiermit der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten an den in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern und Deichen 2. Ordnung an. Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Gemäß § 66 Landeswassergesetz M-V (LWaG), § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Satzung unseres Verbandes haben die Eigentümer, die Anlieger und Hinterlieger der Anlagen das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden. Dazu gehört auch das Ablegen und Verteilen von bei Unterhaltungsmaßnahmen angefallenen organischen Stoffen und Aushubboden. Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten erschwert oder unmöglich macht. Diesbezügliche Hinweise und Forderungen sind umgehend an die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes heranzutragen.
gez.
Thomas Kröchert
Verbandsvorsteher
Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“
Telefon 039997 / 33 12 0
Fax 039997 / 33 12 13
E-Mail: wbv-at-dm@wbv-mv.de