Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Der Landrat als untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt, dass die am 12.03.1981 mit Beschluss 47-12/81 des Kreistags Malchin festgesetzten Trinkwasserschutzzonen der Wasserfassung Pinnow auf Grundlage von § 136 Abs. 2 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 866), mit sofortiger Wirkung aufgehoben sind. Die wegen langjährigen Beschaffenheitsproblemen stillgelegten Brunnen sind ordnungsgemäß zurückgebaut und alle Anlagenteile deinstalliert worden.
Die auf Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), erlassene behördliche Erlaubnis 662/GE/71030/08/2013 wurde unter AZ 662-WR-71030-3-2022 widerrufen.
i. V. Torsten Fritz
Dezernent
Heiko Kärger
Landrat