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24.04.2020

Teilabberufung der Stadt Neustrelitz als gesetzlicher Vertreter gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Neustrelitz, Blatt 1001 (ehemals 3320) und Blatt 3320

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Grundbuch von: Neustrelitz, Blatt 1001 (ehemals 3320) und Blatt 3320
Eigentümer: Herr Walter Lönnies
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Neustrelitz

Die Bestallungsurkunde vom 20. März 2002 wird gemäß § 176 BGB für kraftlos erklärt.

Die Bestellung des gesetzlichen Vertreters mit Bescheid vom 6. Juni 2001 bleibt bestehen.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters vom 22. April 2020 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß
§ 13 VwVfG M-V eingesehen werden.


Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Teilabberufung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin