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11.04.2017

Teilabberufung der Stadt Waren (Müritz) als gesetzlicher Vertreter gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Flur 33; 17/1

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Waren (Müritz)
Flur: 33
Flurstück: 17/1 (ehemals 17)
Grundbuch: Waren (Müritz), Blatt 20033 (ehemals 8799)
Ehemalige Eigentümer: Heinrich Sengebusch und Sophie Sengebusch, geb. Mitteldorf
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Waren (Müritz)

Die gesetzliche Vertretung für das Flurstück 17/2 der Flur 33 der Gemarkung Waren (Müritz) bleibt bestehen.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Im Auftrag

Siegel

gez. S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor