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21.03.2013

Teileinziehung Verbindungsweg Rosenthalstraße-Müritzstraße

Bekanntmachung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde zur Teileinziehung des Verbindungsweges zwischen Rosenthalstraße und Müritzstraße in der Stadt Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Müritz)

Der Landrat als zuständige Straßenaufsichtsbehörde erklärt: Gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der zuletzt geänderten Fassung wird im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz) der Verbindungsweg zwischen Rosenthalstraße und Müritzstraße mit der Beschränkung der Widmung auf den Fußgänger- und Radverkehr eingezogen. Ausgenommen sind bei der Einfahrt von der Rosenthalstraße berechtigte Anlieger bis zur Grundstückszufahrt Rosenthalstraße 4 und von der Einfahrt aus Richtung Müritzstraße berechtigte Anlieger bis Flurstück 160/3.

Die Teileinziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.


gez. Bettina Paetsch
Beigeordnete