Gemäß § 108 Abs. 1 Ziffer 1 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz- VwVfG M-V) in der z. Zt. geltenden Fassung wird in der tierschutzrechtlichen Angelegenheit von Marc Alain Melliger die öffentliche Zustellung der Ordnungsverfügung vom 01.08.2018 des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit dem Aktenzeichen NB 39.3.4 169/2018 (OV) angeordnet, da der Aufenthaltsort des Vorgenannten unbekannt ist.
Die Ordnungsverfügung vom 01.08.2018 liegt zur Einsichtnahme im Veterinär- und Lebens-mittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Gartenstraße 17 in 17033 Neubrandenburg (Zimmer 3.06) bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Ordnungsverfügung Rechtsmittel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden kann. Weitere Einzelheiten können der Ordnungsverfügung entnommen werden. Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist.
Letzter bekannter Aufenthaltsort: Levin 10, 17159 Dargun OT Zarnekow
gez. ATÄ Dr. Anne-Kathrin Lohrenz
SGL TierS/TierSch