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12.01.2024

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schutzzone / hier: 17252 Lärz OT Krümmel

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schutzzone Geflügelpest um den Ausbruchsort in 17252 Lärz OT Krümmel und Eingliederung des Gebietes in die bestehende Überwachungszone

  1. Die mit Tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung vom 21.12.2023 festgelegte Schutzzone Geflügelpest um den Ausbruchsort in 17252 Lärz OT Krümmel wird aufgehoben und das Gebiet in die bestehende Überwachungszone eingegliedert.
  2. Die mit Tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone Geflügelpest vom 21.12.2023 getroffenen Anordnungen gelten ab sofort für die Geflügelhalter der aufgehobenen Schutzzone.
  3. Die sofortige Vollziehung der Anordnungen Ziffer 1 und 2 wird angeordnet.

Die Verfügung tritt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt. 

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung