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01.03.2019

Umweltverträglichkeitsvorprüfung / hier: Renaturierung Oberlauf des Torneybach bei Loickenzin und Pribsleben

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde vom 19.02.2019 zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ beabsichtigt den Oberlauf des Torneybaches bei Loickenzin und Pribsleben zu renaturieren und ökologisch durchgängig zu gestalten.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat die Maßnahme gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht unterzogen.

In deren Ergebnis stellte die Genehmigungsbehörde fest, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Maßgebend für die Einschätzung waren folgende Punkte:

Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit wird durch die Umsetzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen erreicht. Erhebliche Auswirkungen auf geschützte Bereiche in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten. Langfristig ist eine Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers (z.B. Durchwanderbarkeit) zu erwarten.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) entscheiden.

gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernet

Heiko Kärger
Landrat