25.11.2015
Umweltverträglichkeitsprüfung / hier: Gewässerausbaumaßnahme „Entrohrung und Strukturverbesserung" Badrescher Graben
Amtliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde vom 20.November 2015 gemäß § 3 Abs.2 Satz 2, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl.I S. 94) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)
Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“, Salower Str. 39, 17098 Friedland, hat beim Landrat als untere Wasserbehörde einen Antrag zur Durchführung der Gewässerausbaumaßnahme „Entrohrung und Strukturverbesserung Badrescher Graben (L-8/3) oberhalb von Groß Miltzow“ in den Gemarkungen Kreckow, Groß Milltzow und Badresch gestellt.
Der Landrat als untere Wasserbehörde als die für das Verfahren zuständige Genehmigungsbehörde hat nach § 3 c in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 13.18.1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl I S. 2749) geändert worden ist ( UVPG), eine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt. Die Prüfung hat zum Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 des UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des § 68 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz- WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. August 2013
(BGBl. I S. 3145) in Verbindung mit § 68 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (LWaG M-V) vom 30. November 1992 ( GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 ( GVOBl. M-V S. 757, 765) entscheiden.
i. V.
Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrats und Dezernentin
Heiko Kärger
Landrat