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07.06.2023

WBV „Obere Havel/Obere Tollense“ / hier: Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung 

Die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten (Reparaturen, Instandsetzungen u. ä.) an den Gewässern II. Ordnung und den dazugehörigen Anlagen werden auch im Jahr 2023 ganzjährig durchgeführt.

Im Zeitraum vom 15. Juli 2023 bis Mitte Dezember 2023 lässt der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ durch die beauftragten Firmen die Krautung und die Grundräumung an den Verbandsgewässern durchführen. Der Ablauf dieser Arbeiten wird sich im Wesentlichen nach den Baufreiheiten auf den landwirtschaftlichen Flächen im Territorium richten.

Auf der Grundlage des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (jeweils in ihrer aktuell gültigen Fassung) weise ich hier noch einmal auf die Pflicht zur Duldung der Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen hin. Den ausführenden Firmen ist freier Zugang zu den Gräben zu gewährleisten. Zäune, Begrenzungen und andere Hindernisse sind nach rechtzeitiger Ankündigung der beabsichtigten Arbeiten für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.

A. Kloth
Geschäftsführerin

WBV „Obere Havel/Obere Tollense“
-Körperschaft des öffentlichen Rechts-
Ihlenfelder Straße 119
17034 Neubrandenburg
Tel.: 0395 / 45 50 44 0 Fax: 0395 / 45 50 44 10