Amtliche Bekanntmachung vom 03.01.2022
Gemäß § 10 Abs. 8a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hiermit bekannt:
Mit dem Bescheid ÄG 015/21 vom 26.11.2021 wurde der New Environplasma Verwer-tungscenter GmbH gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung der mechanischen Aufbereitungsanlage für Elektronikschrott in 17089 Friedland, Pleetzer Weg 1-3 erteilt.
Der Bescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt im Zeitraum vom 04.01.2022 bis einschließlich 18.01.2022 im Internet unter www.stalu-mv.de/ms im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme aus.
Weitere Informationen zu dem Bescheid, den Auslegungsorten und den -zeiten sind im Amtlichen Anzeiger und auf der Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/) veröffentlicht.
Abteilung 5, Dezernat 53