Hiermit wird der im Plan farblich dargestellte Straßenabschnitt, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S.42) in der derzeit gültigen Fassung, als Kreisstraße – MSE 59 – gewidmet.
Der Straßenabschnitt wird ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs dem öffentlichen Verkehr als Kreisstraße gemäß § 3 Ziffer 2 StrWG M-V gewidmet.
Der Straßenabschnitt verläuft über die Flurstücke 130/13, 130/14 und 131/10 aus der Flur 2 der Gemarkung Grischow. Er schließt im Norden (bei Stationierung ~5,500) an die vorhandene Kreisstraße MSE 59 an und mündet im Osten bei Stationierung ~5,120 an den weiteren Verlauf der Kreisstraße MSE 59.
Straßenbaubehörde und Träger der Straßenbaulast ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Durch die förmliche Widmung erhält die Kreisstraße – MSE 59 – die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegerechts.
Die vorstehend verfügte Widmung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 2 StrWG M-V in Verbindung mit § 19 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte öffentlich bekannt gemacht.
Sie gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7 in 17489 Greifswald erhoben werden.
Neubrandenburg, den 20.01.2023
i. V. Torsten Fritz
Dezernent
Der Landrat