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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
[Nr.99129052261002 ]

Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Die Arbeiten sind einstweilen einzustellen.

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Verfahrensablauf

Haben Sie unbeabsichtigt bei einem Erdaufschluss Grundwasser freigelegt, ist dies der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Die Arbeiten, die zur Grundwassererschließung geführt haben, sind zunächst einzustellen. Die zuständige Behörde informiert Sie, welche Maßnahmen erforderlich werden und trifft entsprechende Anordnungen.

Erforderliche Unterlagen

Alle zur wasserrechtlichen Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen nach Vorgabe der zuständigen unteren Wasserbehörde.

Fristen

Die unbeabsichtigten Erschließung von Grundwasser ist unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Widerspruch

Gegen wasserbehördliche Anordnungen, Auflagen oder Untersagungsverfügungen kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 VwGO).

Volltext

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Die Arbeiten sind einstweilen einzustellen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.