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Förderung mit Mitteln des EFRE / hier: Ertüchtigung der Kreisstraße MSE 90 zwischen Wokuhl und der Landesgrenze

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beantragte 2017 für die „Ertüchtigung der Kreisstraße MSE 90 (alt MST 14) zwischen Wokuhl und der Landesgrenze“, die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ beim Land Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Investitionsvorhaben beinhaltet fünf Bauabschnitte der Kreisstraße MSE 90.
Mit der Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es möglich, diese Investitionsvorhaben der Kreisstraße MSE 90 zu realisieren.
Die Kreisstraße beginnt in Wokuhl und verläuft über Dabelow bis an die Kreis- und Landes-grenze Brandenburg. Sie erschließt in dieser strukturschwachen Region neben anliegenden Wohnsiedlungen, touristische Erholungsziele, Gewerbebetriebe, Einzelunternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Mit dem Ausbau dieser fünf Maßnahmen wird auch die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz realisiert. In dieser vielgestaltigen Seen- und Waldlandschaft am südöstlichen Rand des Müritz-Nationalparks, besitzt die Kreisstraße MSE 90 eine wesentliche Bedeutung für den Tourismus in dieser Region.
 
Der 1. Bauabschnitt vom Ortsausgang Dabelow bis zum Abzweig Brückentinsee sowie die Ortslage Comthurey als 2. Bauabschnitt dieser Investitionsmaßnahme, wurden 2019 grundhaft und verkehrsgerecht ausgebaut. Beide Verkehrsanlagen wurden am 18.06.2019 dem öffentlichen Verkehr freigegeben. Der 3. Bauabschnitt vom Anschluss an den 1. BA am Abzweig zum Inselhotel Brückentinsee bis zur Landesgrenze zu Brandenburg wurde am 16.06.2020 freigegeben.
 
Der geförderte 4. Bauabschnitt umfasst den Ersatzneubau der Brücke über das Mühlenfließ nahe der Ortslage Dabelow. Das Schadensbild der vorhandenen 1-Feld Stahlbeton-Plattenbrücke zeigt am Überbau sehr starke Beeinträchtigungen der Dauerhaftigkeit und Standfestigkeit. Das Bauwerk ist nicht voll tragfähig und musste für die Brückenüberfahrt auf mittigen Einspurverkehr beschränkt werden. Der Ersatzneubau aufgrund des schlechten Zustandes der Brücke erfolgt an der Stelle des Bestandsbauwerkes. Er wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit erforderlich.
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Hauptleistungen:

  • Abbruch Bestandsbauwerk
  • Errichtung Ersatzneubau einschließlich der Ufersicherung
  • Bachsohle herstellen
  • Herstellung Straßenanschlüsse der Kreisstraße vor und hinter der Brücke

Bei dem Ersatzneubau handelt es sich um eine Stahlbetonplatte auf Schneidenlagerung. Der vorhandene Straßenverlauf bleibt im Grundriss als Gerade erhalten. Die für diese Maßnahme vorgesehene Ausbaulänge der Kreisstraße beträgt 105 m. Die Fahrbahnbreite beträgt auf dem Bauwerk einschließlich Flügelbereich zwischen den Schrammborden 6,50 m. Die Gesamtbreite zwischen den Geländern beträgt 7,50 m. Die Stützweite beträgt 8,75 m. Eine Verziehung auf die vorhandene Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m erfolgt jeweils bis zum Bauanfang bzw. Bauende. Die Stützweite der neuen Brücke wurde so geplant, dass der Durchflussquerschnitt des Mühlenfließ durch das Bauwerk nicht eingeengt wird.
 
Zusätzlich wurde eine otter- bzw. bibergerechte Querungshilfe in Form einer Berme integriert. Die Berme wird mit 1,00 m Breite ca. 60 cm über dem Wasserspiegel im Mühlenfließ auf der südlichen Seite angelegt.
Die auf ein Minimum optimierten Eingriffe in Natur und Landschaft wurden durch den Erwerb von Kompensationsflächenäquivalenten (Ökopunkten) aus dem Ökokonto MSE-004 „Moorwald Katharinenholz“ (Poolmaßnahme der Landesforst M-V) ausgeglichen.
Die Verkehrsanlage erhält eine richtliniengerechte Ausstattung mit Leitpfosten, in nicht bordgeführten Bereichen eine Fahrbahnmarkierung sowie eine verkehrsregelnde Beschilderung. Als Bauzeitraum ist der 04. Januar 2021 bis 31. Juli 2021 vorgesehen.

21.10.2020