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Breitbandausbau: Aufwändige Ausschreibungsverfahren sind am Laufen

Für den vom Bund finanzierten Breitbandausbau sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte so genannte Teilnahmewettbewerbe oder Ausschreibungsverfahren für alle Projektgebiete am Laufen.
Für das Projektgebiet 22_10, das sich im Wesentlichen östlich von Stavenhagen befindet, hat es mit interessierten Telekommunikationsunternehmen kürzlich Gespräche gegeben. Sie dienten der Vorstellung der Angebote sowie der Klärung von Fragen, die im Zusammenhang mit den Angeboten aufgetreten waren. Nun werden die Angebote von den potenziellen Bewerbern konkretisiert, so dass anschließend das Verhandlungsverfahren begonnen werden kann.
Diesen ersten Gesprächen Mitte September waren der Teilnahmewettbewerb und eine europaweite Ausschreibung vorausgegangen. Entsprechend den vom Projekt Breitbandausbau des Landkreises erarbeiteten Wertungskriterien wird am Ende einem Telekommunikationsunternehmen der Zuschlag für den Ausbau der in Frage kommenden Teile des Projektgebietes („Ausbaugebiet“) erteilt werden. Wie es aus dem Büro „Projekt Breitbandausbau“ des Landkreises heißt, ist das europaweite Bewerbungs- und Ausschreibungsverfahren für die insgesamt 18 Projektgebiete umfangreich und zeitaufwändig. Sobald jedoch die Auftragsvergabe erfolgt ist, kann das Legen der Leitungen in aller Regel innerhalb kurzer Zeit von statten gehen. Der aktuelle Bearbeitungsstand der Projektgebiete ist jederzeit auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
an Hand einer Karte einsehbar.

Die Bundesregierung hat bekanntlich 2015 die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erlassen. In Mecklenburg-Vorpommern sind hierfür die Landkreise als Koordinatoren zur Umsetzung des Förderprogramms tätig.
Die Förderrichtlinie betrifft Haushalte, die über eine Internetverbindung mit einer Anschlussleistung von unter 30 Mbit/s verfügen. Haushalte mit einer Verbindung von mindestens 30 Mbit/s gelten als ausreichend versorgt. (Maßgeblich ist hier der im „Breitbandatlas“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur angegebene Versorgungsgrad.) Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die „unterversorgten“ Haushalte „in einem ersten Zwischenschritt“ künftig Anschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s erhalten.
Auch kommen solche Haushalte für eine Förderung nicht in Frage, die in Gebieten liegen, für die ein Telekommunikationsunternehmen bereits Absichten für einen zeitnahen Ausbau angemeldet hat.
Es kann also beispielsweise in einem der Projektgebiete im Landkreis durchaus Ortsteile geben, die schon über eine Anschlussleistung von 30 Mbit/s verfügen, oder wo ein Telekommunikationsunternehmen unabhängig von einer staatlichen Förderung einen Ausbau (mit Kupferkabel oder Glasfaser) beabsichtigt. In diesen Ortsteilen wird dann kein weiterer staatlich geförderter Ausbau stattfinden. Andere Ortsteile in demselben Projektgebiet, die bislang über eine Anschlussleistung von unter 30 Mbit/s verfügen, werden dagegen mit Fördermitteln auf eine Anschlussleistung von mindestens 50 Mbit/s erweitert. Das ist in der genannten Förderrichtlinie des Bundes ausdrücklich so vorgesehen!

Diese Förderrichtlinie schreibt außerdem Folgendes vor: Die mit Fördermitteln erzielte Anschlussleistung kann sowohl mit einem Glasfaserhausanschluss als auch mit einer Kombination aus Glasfaser bis zum Verteilerkasten und anschließendem Kupferkabel bis zum Haus (Vectoring) erreicht werden. Der Leistungsumfang von Vectoring ist u. a. davon abhängig, wie weit der Verteilerkasten vom Haus entfernt ist. Zudem ist Vectoring grundsätzlich technologisch begrenzt und nicht gigabitfähig. Gewerbegebiete sollen darum ausschließlich mit gigabitfähigen Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden. Auch Schulen sollen höhere Anschlussleistungen in Abhängigkeit von der Schüler- und der Klassenzahl erhalten.
In dem so genannten Eckpunkte-Papier „Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt es, dass in Erwartung einer zunehmenden gesellschaftlichen Inanspruchnahme des Internets mit höheren Anforderungen durch künftige Anwendungen bis Ende 2025 bundesweit eine „gigabitfähige konvergente Infrastruktur“ aufgebaut werden soll.
Nach heutigem Kenntnisstand ist dafür ein flächendeckendes Glasfasernetz erforderlich.

25.09.2017