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Sportbefreiung Kinder und Jugendliche

Auf Anforderung des Schulleiters kann ein schulärztliches Gutachten über die Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht erstellt werden, wenn die voraussichtliche Dauer der Befreiung den Zeitraum von vier Wochen überschreitet.
(Schulgesundheitspflege-Verordnung- SchulGesPflVO MV v. 10.07.1996, § 3 Abs. 4)

Die Eltern bzw. Jugendlichen können sich vertrauensvoll an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes wenden.
In einem ausführlichen Gespräch werden Probleme und Einschränkungen im Sportunterricht besprochen; gegebenenfalls erfolgt eine Teil- oder Ganzkörperuntersuchung.
Unter Einbeziehung mitgebrachter Haus- oder Facharztbefunde wird dann die Befreiung für einzelne oder alle Sportarten ausgestellt. Auch eine Aussetzung der Benotung ist unter Umständen möglich.
Die Untersuchung ist ab 18 Jahre kostenpflichtig (20 Euro).