Auf Grundlage des Schulgesetzes werden in Mecklenburg-Vorpommern alle Schüler und Schülerinnen der 4. und 8. Klasse von den Ärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes untersucht. Die Untersuchung findet in der Regel in der jeweiligen Schule statt. Den Eltern wird durch die Schule eine entsprechende Information weitergeleitet.
Schwerpunkte der Untersuchung:
- Erhebung von Größe, Gewicht und Blutdruck
- Prüfung des Seh- und Hörvermögens
- orientierende neurologische Untersuchung
- körperliche Untersuchung
- Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu öffentlich empfohlenen Impfungen (STIKO)
In der 8. Klasse erfolgt zusätzlich eine Beratung zur Berufswahl unter Berücksichtigung von gesundheitlichen Aspekten. Allergien, Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates werden hierbei beachtet. Weiterhin sind Themen der Gesundheitsförderung wie Sport, Körperpflege, Ernährung, Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln sowie Schutz vor Infektionskrankheiten Teil der Beratung.
Was müssen Sie mitbringen?
Zum vereinbarten Untersuchungstermin bringen die Kinder mit: