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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen
[Nr.99129020060000 ]

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.

Bemerkungen

Arbeiten gemäß § 12 Abs. 2 AVBWasserV sowie Arbeiten gemäß der Paragraphen 13 Abs. 2 NAV bzw. NDAV dürfen außer durch den Netzbetreiber (NB) und das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines NB/WVU eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Im Interesse des Anschlussnehmers darf der NB und das WVU eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

Zuständige Stelle

  • Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie Wasserversorgungsunternehmen
  • Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland betreut zudem als Dienstleister von Versorgungsunternehmen das Installateurverzeichnis, das gemäß § 12 AVBWasserV, § 13 NDAV bzw. § 13 NAV geführt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der fachlichen Befähigung des Inhabers oder des verantwortlichen Fachmanns des Installationsunternehmens (IU)
  • Anstellungsvertrag für die verantwortliche Fachkraft (nicht erforderlich, wenn der Firmeninhaber selbst die Fachkraft ist)
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handelsregisterauszug (für Industrie- und Handelsunternehmen)
  • Gewerbeanmeldung
  • Ordnungsgemäße Ausrüstung des Betriebes gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Grundsätzen (zur Arbeit an Elektroversorgungsanlagen ist ein Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Überprüfung der Werkstattausrüstung durch die jeweilige Elektroinnung erforderlich)

Die Antragsformulare sind im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg zusammengefasst.

Formulare

Antragsformulare sind im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg zusammengefasst.

Unterstützende Institutionen

Zentralverband Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik Deutschland (ZVSHK/GED)

Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke

Landesinstallateurausschuss Mecklenburg-Vorpommern Elektro

Landesinstallateurausschuss Mecklenburg-Vorpommern Gas und Wasser

Volltext

  • Eintragung von Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe im Sinne der Handwerksordnung (HwO) bzw.
  • Installationsunternehmen (IU) im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung (NVA)
  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV) in das Installateurverzeichnis der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen

Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und  Wasserversorgungsanlagen erfordern vom jeweiligen Installationsunternehmen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.

Dokumente und Formulare

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