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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Genehmigung der Änderung von Denkmalen beantragen
[Nr.99033002001000 ]

Hier können Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde für jegliche Maßnahmen, die zu Änderungen an Ihrem Denkmal führen und keine Baugenehmigung bedürfen, beantragen.

Online-Dienste

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

untere Denkmalschutzbehörde des zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien oder kreisangehörigen Stadt

Verfahrensablauf

Wenn Sie Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen möchten, die keine Baugenehmigung erfordern (zum Beispiel bei Erneuerung von Haustür oder Fenstern), müssen Sie als Denkmaleigentümer oder Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter die denkmalrechtliche Genehmigung für diese Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.

  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn schriftlich oder elektronisch (in der Schriftform ersetzenden Variante) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde prüft die Voraussetzungen in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde.
  • Im Einzelfall müssen Sie weitere Unterlagen für eine umfassende Prüfung nachreichen.
  • Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde teilt Ihnen das Ergebnis der Antragsprüfung in Form eines schriftlichen Bescheides mit.

Voraussetzungen

  • Sie sind Denkmaleigentümer und möchten Veränderungen an Ihrem Denkmal vornehmen, die keine Baugenehmigung bedürfen.
  • Als Vertretungsbefugter oder Bevollmächtigter benötigen Sie eine wirksame Vertretungsbefugnis oder Vollmacht des Denkmaleigentümers.
  • Die Denkmalschutzbehörde prüft allgemein, ob Gründe des Denkmalschutzes beziehungsweise der Denkmalpflege gegen diese verändernde Maßnahme sprechen könnten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag inklusive
    • Beschreibung des betroffenen Denkmals
    • Beschreibung der Maßnahme
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Planungsunterlagen Bestand (Bestandsplan)
    • Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des Denkmals
    • Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind, kann auf Bestandspläne verzichtet werden.
  • Planungsunterlagen mit Eintragung der Maßnahmen (Ausführungsplan)
    • Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit unterschiedlicher Darstellung, welche der Bauteile erhalten, abgebrochen, ausgewechselt und / oder erneuert werden sollen
    • mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und/ oder des Grundrisses und/ oder wo der Anbau erfolgen soll
    • mit Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen, zum Beispiel Erneuerung der Fenster
    • Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind, kann auf Umbaupläne verzichtet werden.
  • Aktuelle Fotos des Denkmals von außen und gegebenenfalls innen

Die nachfolgenden Unterlagen können im Einzelfall für eine umfassende Prüfung erforderlich sein. Die Abstimmung über den Umfang der einzureichenden Unterlagen erfolgt mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde.

  • Darstellung der Bau- und Nutzungsgeschichte (gegebenenfalls historische Fotos, alte Bauzeichnungen)
  • Pläne aus der Bauzeit des Denkmals und spätere Umbaupläne (falls vorhanden)
  • Denkmalpflegerische Zielstellung / Denkmalpflegeplan
  • Befunduntersuchungen zum Denkmal (zum Beispiel: restauratorisch, bauhistorisch gegebenenfalls mit Baualterskartierung)
  • Bauschadenkartierung / Schadensdokumentation
  • Spezialgutachten zum Denkmal (zum Beispiel: statische oder holzschutztechnische Untersuchung)
  • Bei Bodendenkmalen: Voruntersuchung/Prospektion

Bitte schauen Sie in der Rubrik "Formulare" und nutzen Sie diese Unterlagen.

Fristen

keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Rechtsgrundlage(n)