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Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes hat vor allem vorbeugende Aufgaben nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst § 15 i. V. m. § 26 zu erfüllen. Das Angebot der Untersuchungen und Beratungen steht allen Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen und deren Eltern zur Verfügung:
- Regelmäßige ärztliche Untersuchungen der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen, um evtl. gesundheitliche Gefährdungen vorzubeugen •Untersuchungen zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr
- Einschulungsuntersuchung
- schulärztliche Untersuchung in der 4. und 8.Klasse
- jährliche Untersuchungen in den Förderschulen
- schulärztliche Gutachten zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
- schulärztliche Gutachten über Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht
- Begutachtungen für Maßnahmen der Eingliederungshilfe
- Untersuchungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Koordination der Familienhebammen
- Förderung der Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U3 – U9)
- aufsuchender Dienst auch im Rahmen fehlender U-Untersuchungen gemäß § 15 b ÖGDG M-V
- Impfberatungen und Impfungen für Kinder und Jugendliche
- Gesundheitsberatung für Schulen und Kindertagesstätten