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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
[Nr.99144017215000 ]

Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
  • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
  • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.

Voraussetzungen

Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

  • Dienstleister,
  • Unternehmen,
  • Gründende und
  • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

aus

  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
    • Island,
    • Liechtenstein oder
    • Norwegen.
       

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.

Hinweis:
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

Fristen

  • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Rechtsbehelf

keine

Volltext

Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.
Die einheitlichen Ansprechpartner helfen Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Die einheitlichen Ansprechpartner informieren Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
  • zuständige Stellen,
  • Kosten und
  • Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Die einheitlichen Ansprechpartner übernehmen für Sie auch die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Sie nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an die zuständigen Behörden weiter. Sie ersparen sich dadurch Behördengänge.
Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Hinweis:
Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.