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Kurbeihilfe

Beihilfeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung. Vielmehr verweist das Land in seinem Beamtengesetz auf die Vorschriften des Bundes. Gemäß § 80 des Beamtengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gilt daher die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).

Was erwartet Sie? 

  • eingehende Beratung 
  • evtl. Teilkörperuntersuchung

Was müssen Sie zum vereinbarten Termin mitbringen? 

  • Antrag Heilkur / Sanatorium /Reha / Mutter/Vater-Kind-Kur
  • erhältlich beim Landesbesoldungsamt MV 
  • Erwachsene: Personalausweis / Kinder: Kinderausweis oder Geburtsurkunde 
  • Relevante Epikrisen, Haus und Facharztbefunde

Diese Untersuchung ist kostenpflichtig!