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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich beantragen

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Friedrich-Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock

Telefon: +49 381 331-59000
Telefax: +49 381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Website: www.lagus.mv-regierung.de

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung im Wege der Erstattung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Nachweis der Hörbehinderung
  • Einsatzbestätigung
  • Abtretungserklärung der hörbehinderten Person

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Abtretungserklärung
  • Einsatzbestätigung

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Fristen

keine

Formulare

Ein Antragsvordruck ist erhältlich unter: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

Onlineverfahren möglich: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Volltext

Förderzweck

Unterstützung hörbehinderter Menschen hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Fördermittelempfänger

Den Anspruch auf Förderung hat die hörbehinderte Person, die jedoch ihren Anspruch an die jeweils zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen abtritt, sodass die Zuwendung den entsprechenden Gebärdendolmetscher*innen bewilligt und ausgezahlt wird.

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Kostensätze für Einsatz -und Fahrtzeit sowie Wegstreckenentschädigung entsprechend den Vorgaben der Kommunikationshilfeverordnung bzw. dem Landesreisekostengesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

Dokumente und Formulare

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