Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Musik - Urheberrechte bei Abspielen, Herstellen oder Anbieten - GEMA

Zuständige Stelle

Volltext

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt.

Für

  • die öffentliche Aufführung/das öffentliche Abspielen von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken,
  • das Herstellen von urheberrechtlich geschützter Musik auf Tonträgern, Bildtonträgern, Multimedia-Datenträgern oder Handys bei fortlaufender Einzelproduktion,
  • das Anbieten von urheberrechtlich geschützter Musik online im Internet bei fortlaufender oder Einzelproduktion,
  • das Herstellen oder Vertreiben von urheberrechtlich geschützter Musik auf Leermedien oder Geräten oder
  • das Senden von urheberrechtlich geschützter Musik im Radio, TV oder Webradio

müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden, soweit der Urheber des Musikstückes Mitglied der GEMA ist.

Abspielen und Aufführen von urheberrechtlich geschützter Musik liegt z. B. vor

  • in Diskotheken und Tanzlokalen,
  • in Arztpraxen,
  • in Fitnessstudios,
  • in Hotels und Gaststätten,
  • im Einzelhandel,
  • bei Auftritten von Chören,
  • auf Messen,
  • in Theatern und auf Bühnen,
  • in Spielhallen.

Leermedien/Geräte sind

  • Aufzeichnungsgeräte,
  • Brenner,
  • USB-Sticks, Speicherkarten,
  • Mobiltelefone,
  • Leermedien/Rohlinge.

Betroffen sind Hersteller von

  • Tonträgern,
  • Rundfunk- und Fernsehsender,
  • Veranstalteter von Live-Musik.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.