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Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
[Nr.99089018001002 ]

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.

Zuständige Stelle

Zuständig ist der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt oder der Landrat/die Landrätin des Landkreises, in deren/in dessen Gebiet sich die gewerbliche Hauptniederlassung befindet oder errichtet werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass,
  • gegebenenfalls bereits erteilte Waffenbesitzkarten,
  • Nachweise, die eine Befähigung zum Waffen- und Munitionssachverständigen dokumentieren (Bedürfnisnachweise), wie 
    • berufliche Ausbildung,
    • besonders hervorzuhebende, insbesondere wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Waffen und Munition

Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der zuständigen Waffenbehörde über die mitzubringenden Unterlagen und Formulare.

Fristen

Eine besondere Frist ist nicht vorgesehen. Aufgrund des umfangreichen Prüf- und Genehmigungsverfahrens ist es jedoch ratsam, mindestens 6 Wochen vor Tätigkeitsaufnahme den entsprechenden Antrag zu stellen.

Volltext

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Waffen- oder Munitionssachverständige müssen für die Waffenbesitzkarte

  • den notwendigen Sachkundenachweis sowie
  • den Nachweis des Bedürfnisses erbringen (für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck).

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.