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Unterhaltssicherung Wehrdienst
für Reservistendienst Leistende und Freiwilligen Wehrdienst Leistende
Das neue Unterhaltssicherungsgesetz überträgt zum 1. November 2015 die Zuständigkeit für die Bewilligung von Unterhaltssicherungsleistungen auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).