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Kindertagesförderung

Die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag entsprechend der grundgesetzlich verankerten Werteordnung. Die Kindertagesförderung hat die individuelle Förderung der Kinder unter Berücksichtigung sozialer sowie sozialräumlicher Gegebenheiten zum Ziel (§ 1 Abs. 2 KiföG M-V).

Das Sachgebiet umfasst insgesamt folgende Aufgabenfelder:

Kindertageseinrichtung (Geoportal)
Betriebserlaubnisverfahren
Kindertagespflege
Bedarfsprüfungen und Übernahme Verpflegungskosten
Kita Fachaufsicht/Fachberatung

Anträge auf Bedarfsprüfung und Übernahme der Verpflegungskosten

Anträge bitte persönlich in den Bürgerservicecentren an unseren Regionalstandorten abgeben oder an unsere Postanschrift versenden:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Postfach 110264
17044 Neubrandenburg