
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Wenn Ihre Geschlechtsidentität von Ihrem amtlich registrierten Geschlechtseintrag abweicht, können Sie die Angaben zu Geschlecht und Vornamen ändern lassen. Dafür müssen Sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben.
Das Verfahren für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist mehrstufig.
Weitere Verfahrensschritte:
Es fallen keine Kosten an.
Die Gebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch die Standesämter beträgt in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 45,00 EUR.
Für die Erteilung einer Bescheinigung über die Beurkundung beträgt die Gebühr 15,00 EUR.
Mit einer Erklärung legen Sie die Angaben zu Ihrem Geschlecht und Ihren Vornamen fest, die Ihrer Geschlechtsidentität am besten entsprechen. Die Selbstauskunft ist ausreichend. Gründe für die Änderung müssen Sie nicht angeben.
Angaben zum Geschlecht
Sie können zwischen folgenden Angaben des Geschlechts auswählen:
In Ihrer Erklärung müssen Sie versichern, dass
Angaben zum Vornamen
Sie bestimmen in Ihrer Erklärung einen oder mehrere Vornamen, die Ihrem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Bei Geschlechtseintrag "männlich« können Sie männliche Vornamen oder Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können, wählen.
Bei Geschlechtseintrag "weiblich« können Sie weibliche Vornamen oder Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können, wählen.
Wenn Sie auf einen Geschlechtseintrag verzichten oder den Geschlechtseintrag "divers« wählen, sind Sie bei der Vornamenswahl frei.
Bisher geführte Vornamen können Sie weiterführen, wenn diese dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Sie können auf bisher geführte Vornamen auch ersatzlos verzichten oder weitere Vornamen hinzufügen.
Anmeldung und Abgabe der Erklärung
Sie müssen die Abgabe der Erklärung formlos mündlich, schriftlich oder teilweise auch online bei einem deutschen Standesamt vorab anmelden.
Die Erklärung müssen Sie frühestens 3 und spätestens 6 Monate nach der Anmeldung beim selben Standesamt mündlich zur Niederschrift abgeben.
Sie können Ihre Erklärung nur selbst abgeben. Eine Stellvertretung ist nicht möglich.
Für die anschließende Eintragung ins Register ist grundsätzlich das personenstandsregisterführende Standesamt zuständig.
Wenn Ihre Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurde, gilt folgende Reihenfolge der Zuständigkeit:
Liegt kein Registereintrag vor, so wird die Änderung mit Zugang der Erklärung an das für die Entgegennahme zuständige Standesamt wirksam. Dieses trägt die Erklärung in ein Verzeichnis ein.
Wenn Sie die Erklärung bei einem anderen Standesamt in Deutschland anmelden und abgeben, wird Ihre Erklärung an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Wenn Sie sich gewöhnlich im Ausland aufhalten und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich bei einem deutschen Standesamt anmelden und Ihre Erklärung durch eine deutsche Auslandsvertretung öffentlich beglaubigen lassen.
Für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt:
Für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige unter 14 Jahren oder geschäftsunfähige Minderjährige gilt:
Für geschäftsunfähige erwachsene Personen gilt:
Für geschäftsfähige erwachsene Personen, für die eine rechtliche Betreuung besteht, gilt:
Sie geben die Erklärung selbst ab, außer es besteht ein für diese Angelegenheit angeordneter Einwilligungsvorbehalt.