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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer: Verlängerung beantragen
[Nr.99010036020000 ]

Sie können die Verlängerung Ihrer ICT-Karte beantragen, wenn Sie weiterhin als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in Deutschland tätig sein möchten und die Höchstfristen für die Geltung der ICT-Karte noch nicht ausgeschöpft wurden.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).  
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der neuen ICT-Karte (Ausstellung erfolgt in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der ICT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung Ihrer ICT-Karte dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen, das heißt:

  • Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Unternehmensgruppe hat seinen Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union und möchte Sie weiterhin als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer Niederlassung in Deutschland beschäftigen.
  • Sie können einen für die Dauer des weiteren Transfers gültigen Arbeitsvertrag und erforderlichenfalls ein Abordnungsschreiben vorweisen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der weiteren Ausübung der Beschäftigung zugestimmt (die Zustimmung wird durch die Ausländerbehörde eingeholt) oder es besteht eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis für die angestrebte Tätigkeit.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer ICT-Karte die Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung:

  • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Abordnungsschreiben des Arbeitgebers
  • Nachweise über Ihre Qualifikationen (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Mietvertrag)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • aktuelle Meldebescheinigung

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Kosten

  • 96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
  • 93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Für die Ausstellung der ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.



Formulare

Die Antragsstellung ist grundsätzlich formlos möglich.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Volltext

Sie können eine ICT-Karte verlängern, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens fortsetzen wollen.