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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Entschädigung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung beantragen

Als private/r oder kommule/r Jagdausübungsberechtigte/r können Sie für die Erlegung von Schwarzwild in Ihrem Revier (gelgen im ASP-Restriktionsgebiet) sowie für die Beprobung von Fallwild, Unfallwild und krank erlegtem Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Zuständige Stelle

Inhaltliche Prüfung und Auszahlung durch das jeweils zuständige Forst- bzw. Nationalparkamt: 

Das Finanzministerium, das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, die Auszahlungsbehörde und der Landesrechnungshof haben das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen durch Besichtigung vor Ort und Stelle sowie durch Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.

Verfahrensablauf

Die Aufwandsentschädigung wird auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde gewährt. 

  • Zuständige Behörde ist das Forstamt oder Nationalparkamt, in dessen Gebiet der Jagdbezirk oder der größte Teil des Jagdbezirkes liegt.
  • Die notwendigen Antragsformulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich.
  • Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.
  • Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweise: Sofern die Entschädigungsleistung in ihrer Summe 1.500,- ¤ übersteigt, wird Ihr Finanzamt darüber informiert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für die Aufwandsentschädigung zur Erlegung von Schwarzwild und den Fund von Fallwild/Unfallwild/krank erlegtem Schwarzwild sind Jagdausübungsberechtigte, deren Jagdbezirk sich (hinsichtlich der erlegten Stücken: in einem Restriktionsgebiet) in Mecklenburg-Vorpommern befindet.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag für die Aufwandentschädigung für erlegte Stücke Schwarzwild sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • die erste Durchschrift (grün) des Wildursprungsscheines mit sich darauf befindlichem Nachweis über die erfolgte amtliche Untersuchung auf Trichinen oder Adresse sowie der Unterschrift des Abnehmers oder ein anderweitiger Nachweis über den Verbleib des Tierkörpers 
  • ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie (einmalig)

Dem Antrag für die Aufwandsentschädigung für den Fund von Fallwild, Unfallwild oder krank erlegte Stücke Schwarzwild sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zweite Durchschrift (gelb) des Wildursprungsscheines, auf der das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Angaben bezüglich der Probennahme sachlich bestätigt hat
  • ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie
  • Nachweis der unschädlichen Entsorgung

Fristen

Die Verwaltungsvorschrift tritt am 30. April 2023 außer Kraft.

Formulare

Rechtsbehelf

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Aufsichtsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch erhoben werden. Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist, finden Sie im Ablehnungsbescheid des Forst- bzw. Nationalparkamtes.

Volltext

Sie können als private/r oder kommunale Jagdausübungsberechtig-te/r für jedes in Ihrem Revier erlegte Stück Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 pro erlegtem Stück erhalten, sofern sich Ihr Revier in einer ASP-Restriktionszone befindet. Weiterhin muss die Bejagung des Schwarzwildes auch nach der geltenden tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zulässig sein. 


Weiter können Sie für den Fund von Fallwild, Unfallwild oder für krank erlegte Stücke Schwarzwild ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 pro Stück beantragen. Dem Schwarzwild ist eine Probe zu entnehmen. Diese ist an das zustän-dige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Durchführung von Laboruntersuchungen zu übergeben und der Tierkörper ist anschließend in einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.