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Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Die Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe berät, betreut und begleitet Jugendliche (Altersgruppe 14 bis 17 Jahre) und deren Personensorgeberechtigte sowie Heranwachsende (Altersgruppe 18 Jahre bis Vollendung des 20. Lebensjahres) während des gesamten Jugendstrafverfahrens auf vertraulicher Basis.

Kontakt:
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im Landkreis an den Standorten: Demmin, Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren und zu finden.

Weitere Informationen:

• Jugendhilfe im Strafverfahren (1999)
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Informationen über den Verfahrensablauf
Ablauf der Verhandlung
Weisungen/Auflagen und Hilfen

Dokumente und Formulare

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