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Übernahme der Verpflegungskosten

Eltern haben die Möglichkeit, wenn die Belastung unter Berücksichtigung des Einkommens nicht oder nur teilweise zumutbar ist, einen Antrag auf Ermäßigung Ihres Beitrages zu stellen. Zusätzlich zu diesem Antrag ist ein Antrag auf Leistung für Bildung- und Teilhabe zu stellen, damit die Kosten der Mittagsverpflegung übernommen werden können.

Zur Gewährung von Ermäßigungen der Elternbeiträge wird das bereinigte Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Dazu müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsangehörigen

  • Bescheid des Arbeitsamtes (ALG I, ALG II, Unterhaltsgeld)
  • aktuelle Einkommensnachweise (Nettolohnbescheinigung) der letzten 3 Monate bzw. von Dezember des Vorjahres
  • Ausbildungsvergütung
  • BaföG-Bescheid
  • BAB-Bescheid
  • Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und sonstige Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweis über Krankengeld
  • Rentenbescheide wie Waisenrente, Witwenrente, Erwerbsunfähigkeit und sonstige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Mutterschafts- /Elterngeldbescheid
  • Nachweis Unterhaltszahlungen (Gerichtsurteil, Unterhaltsvorschuss, private Vereinbarung bzw. Kontoauszug)
  • Nebeneinkünfte/ geringfügige Beschäftigung
  • Kindergeld (Kopie eines Kontoauszuges)
  • Kinderzuschlag (Kopie Bescheid Familienkasse)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

bei Selbständigen: 

  • Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnung/ BWA/ Einnahme- Überschuss - Rechnung 
  • Nachweis Existenzgründerzuschuss 
  • Einkommenssteuerjahresausgleich

Nachweise über Ausgaben aller Haushaltsangehörigen:

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Kinder 
  • Beiträge an Berufverbände 
  • doppelte Haushaltsführung 
  • Riester

Kosten der Unterkunft 

  • Kaltmiete (Kopie des Mietvertrages) 
  • Wohngeld

bei Hauseigentum (monatliche Belastung) 

  • Grundsteuer 
  • Gebäudeversicherung Haus- bzw. Modernisierungskredit (nur Schuldzins – vom Kreditinstitut bestätigen) 
  • Schornsteinfeger 
  • Lastenzuschuss 
  • Müllgebühren 
  • Wasser/Abwasser
    Hinweis: Rechnungen über Heizöl-, Kohle-, Holz- und Gaslieferungen, Stromkosten, Kosten für Telekommunikation bleiben unberücksichtigt.

Versicherungen 

  • Hausrat-, Privathaftpflichtversicherung 
  • Krankenversicherung/ Rentenversicherung (nur bei Selbständigen)

Fahrten zur Arbeit

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in km (einfache Fahrt) vom Arbeitgeber bestätigt

Kosten der Betreuung des Kindes/der Kinder in Kita bzw. in Tagespflege 

  • Betreuungsvereinbarung mit dem monatlichen Elternbeitrag bzw. Gebührenrechnung über die Höhe des monatlichen Elternbeitrages

Eine Übernahme bzw. Teilübernahme der Beiträge erfolgt nur ab Antragsstellung, eine rückwirkende Übernahme ist nicht möglich. Bei Überschreitung der Fristsetzung des Bewilligungsbescheides ist ein neuer Antrag zu stellen.