Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.
Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.
Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.
Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Antrag zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung zur/von der Abfallentsorgung für Grundstücke im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die ausschließlich von privaten Haushalten genutzt werden: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Presse/Pressemitteilungen/index.php?La=1&ffmod=frm&object=frm,2761.12.1&FID=2761.12.1
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Abfallsatzungen (Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung)
Hier finden Sie die gültige Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Abfall-M%C3%BCll/Satzung-und-Geb%C3%BChren/
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern