Antrag auf Genehmigung für die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
Ansprechpartner:
Dezernat 400
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
Telefonnummer: +49 381 4035-431
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten ist online verfügbar.
Das ausgefüllte Formular ist postalisch an das
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
zu senden.
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG kann genehmigt werden, wenn folgende Anwendung vorgesehen ist:
- an Pflanzen, die nur in einem geringfügigen Umfang angebaut werden, oder
- gegen Schadorganismen, die nur in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen.
Der Antrag auf Genehmigung im Einzelfall gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG ist an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abteilung Pflanzenschutzdienst - zu richten.
Antragstellung mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Behandlung. Die Genehmigungen werden in der Regel für zwei Jahre erteilt.
Erstantrag: EUR 50,00
Folgeantrag: EUR 25,00