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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
[Nr.99050054000000 ]

Online-Dienste

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

  • Ämter
  • amtsfreie Gemeinden
  • kreisfreie Städte

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag an die zuständige Stelle
  • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

Fristen

Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.

Volltext

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.