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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

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Steuerliche Lebensbescheinigung beantragen
[Nr.99102020012000 ]

Zuständige Stelle

Die steuerliche Lebensbescheinigung wird von der Gemeinde der alleinigen oder Hauptwohnung des Kindes ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
  • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

Fristen

Bearbeitungsdauer: in der Regel sofort

Die steuerliche Lebensbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Volltext

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt, wenn der Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll und das Kind nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt.

Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder wird gebührenfrei für Personen ausgestellt, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in der Wohnung dieser Person gemeldet ist und zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Antragsteller muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er im ersten Grad mit dem Kind verwandt ist.

Dokumente und Formulare

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