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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
[Nr.99012031000000 ]

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer.

Zuständige Stelle

Wasserrechtliche Entscheidungen, zu denen die Planfeststellung und die Plangenehmigung für den Gewässerausbau usw. gehören, treffen die zuständigen Wasserbehörden. Die Wasserbehörden in M-V und ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 106 und 107 des Landeswassergesetzes M-V. Betrifft das Ausbauvorhaben ein Gewässer 1. Ordnung, ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt zuständig, bei allen anderen Gewässern grundsätzlich der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt (die Gewässerordnungen ergeben sich aus § 48 Landeswassergesetz).

Erforderliche Unterlagen

Es sind alle Unterlagen (Beschreibungen, Erläuterungen, Zeichnungen usw.) vorzulegen, die erforderlich sind, damit sich die Behörde ein Bild von dem beabsichtigten Vorhaben machen und die mit ihm verbundenen Auswirkungen beurteilen kann. Diese Unterlagen können, in Abhängigkeit von dem Vorhaben, sehr unterschiedlich und umfangreich sein. Im Zweifel sollte im Vorwege mit der Behörde geklärt werden, welche Unterlagen erforderlich sind.

Fristen

Eine Planfeststellung oder Plangenehmigung muss rechtzeitig vor dem geplanten Beginn des Vorhabens beantragt werden.

Formulare

Anträge können in der Regel und wegen der Besonderheit des Einzelfalls formlos gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Wasserbehörde, ob Vordrucke oder sonstige die Antragstellung unterstützende Handreichungen vorhanden sind.

Unterstützende Institutionen

Sie können sich bei der Erstellung der Antragsunterlagen von beratenden Ingenieuren unterstützen lassen. In Frage kommende Büros können Sie z. B. über die Ingenieurkammer M-V oder den Verband beratender Ingenieure e. V. recherchieren.

Volltext

Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer. Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung oder der Plangenehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen dem Gewässerausbau gleich.

Dokumente und Formulare

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