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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Pfleger und Vormünder: Beratung und Unterstützung beantragen
[Nr.99126005077000 ]

Vormünder und Pfleger können beim Jugendamt Hilfe erhalten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".

Verfahrensablauf

Ein besonderes Verfahren ist nicht vorgegeben.

Voraussetzungen

Das Recht auf Beratung und Unterstützung ist an keine Bedingungen gebunden.

Der Anspruch besteht ab Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.

Erforderliche Unterlagen

Sofern die Person und der konkrete Einzelfall dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, ist ein Nachweis über die Bestellung sowie ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sinnvoll.

Alles Nähere sollte mit dem Jugendamt geklärt werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Volltext

Das Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten. Das Jugendamt kann bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen. Das Jugendamt kann gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.

Die Vertretung des Kindes in einem Gerichtsverfahren kann das Jugendamt nur übernehmen, wenn eine gesondert zu beantragende Beistandschaft geführt wird. Eine Beistandschaft kann für die Vaterschaftsfeststellung und für Unterhaltsangelegenheiten beantragt werden.