Förderobjekte
Diese Projekte werden kofinanziert von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und weiteren Projektgebern:
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Die Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern, zugleich jedoch auch die ihnen obliegende Pflicht. Kommen die Eltern dieser Pflicht nicht oder nicht zum Wohle des Kindes nach bzw. können dies nicht, muss der Staat den Schutz der Kinder sicherstellen.
Das Gericht überträgt in diesem Falle einer anderen erwachsenen Person diese Aufgabe als Vormund. Dieser Vormund vertritt die Kinder und Jugendlichen (Mündel) in allen Dingen des täglichen Lebens und sorgt für deren Wohlergehen. Die Betreuung erfasst dabei sowohl die Personensorge (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge usw.) als auch die Vermögenssorge.
Die Vormünder im Jugendamt sind Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern, Pflegeeltern, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste und andere Einrichtungen und Personen.
Wird den Eltern oder einem allein sorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung bzw. der elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Eine solche Pflegschaft kann im Einzelfall unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten.
Die Aufgaben eines Vormundes/Pflegers im Überblick
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Thematik finden Sie u.a. auf der Seite „Dein Vormund vertritt dich“ des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. Heidelberg (DIJuF).