Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung. Vielmehr verweist das Land in seinem Beamtengesetz auf die Vorschriften des Bundes. Gemäß § 80 des Beamtengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gilt daher die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
Was erwartet Sie?
- eingehende Beratung
- evtl. Teilkörperuntersuchung
Was müssen Sie zum vereinbarten Termin mitbringen?
- Antrag Heilkur / Sanatorium /Reha / Mutter/Vater-Kind-Kur
- erhältlich beim Landesbesoldungsamt MV
- Erwachsene: Personalausweis / Kinder: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Relevante Epikrisen, Haus und Facharztbefunde
Diese Untersuchung ist kostenpflichtig!